Strafrecht

Strafverteidigung bei Hausdurchsuchung, Einvernahme und Strafbefehl

Eine Hausdurchsuchung, eine polizeiliche Einvernahme, eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder ein Strafbefehl treffen Betroffene oft unerwartet. Ein Strafverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Familie und persönliche Zukunft haben. Gerade in dieser Situation ist eine frühzeitige Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger entscheidend.

Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Klientinnen und Klienten als Anwalt für Strafrecht in verschiedenen Bereichen des Strafrechts – sowohl beschuldigte Personen als auch Geschädigte und Opfer. Unser Ziel ist stets eine klare Strategie und das beste Ergebnis.

Was tun bei Hausdurchsuchung, Einvernahme oder Strafbefehl?

Ein Strafverfahren folgt strengen formellen Regeln. Unbedachte Aussagen oder versäumte Fristen können die eigene Rechtsposition erheblich verschlechtern.

Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Hausdurchsuchungen
  • polizeilichen Einvernahmen
  • Vorladungen der Staatsanwaltschaft
  • Strafbefehlen
  • Einsprachen und Rechtsmitteln
  • Strafverteidigung vor Gericht

Unser Fokus liegt auf einer konsequenten und diskreten Strafverteidigung – von der ersten Vorladung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Je nach Ausgangslage streben wir die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine möglichst milde Sanktion an.

Wir helfen Ihnen gerne. Kontakt

Warum ist eine frühzeitige Strafverteidigung wichtig?

Im Strafrecht ist der richtige Zeitpunkt oft entscheidend. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung beizieht, verbessert seine Ausgangslage häufig erheblich.

Eine kompetente und diskrete Strafverteidigung ist insbesondere bei Hausdurchsuchungen, Einvernahmen, Untersuchungshaft oder Strafbefehlen wichtig.

Wir begleiten Sie zuverlässig vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens.

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Erfahrung vor Gerichten in der Ostschweiz, Zürich und Thurgau

Dank langjähriger Erfahrung mit der Praxis der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden in der Ostschweiz sowie im Raum Zürich sind wir mit den Abläufen in Strafverfahren bestens vertraut.

Insbesondere im Kanton Thurgau kennen wir die Praxis der zuständigen Staatsanwältinnen, Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter und wissen, worauf es in der Praxis ankommt.

Unsere Rechtsanwälte verfügen teilweise selbst über Erfahrung in der Strafverfolgung – unter anderem durch Tätigkeiten als Untersuchungsrichter der Militärjustiz, welche die gleiche Ausbildung wie Staatsanwälte absolvieren.

Diese doppelte Perspektive ermöglicht eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten sowie eine gezielte Verteidigungsstrategie.

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Was tun als Opfer einer Straftat?

Auch geschädigte Personen und Opfer von Straftaten begleiten wir mit rechtlicher Beratung und Vertretung.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Einreichung einer Strafanzeige
  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • Durchsetzung von Genugtuungsansprüchen
  • Verfahren im Opferhilferecht

Wir erklären Ihnen das Strafverfahren verständlich und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.

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Unsere Schwerpunkte im Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Wir vertreten Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen insbesondere bei Vorwürfen wegen untreuer Geschäftsbesorgung, Betrug oder Steuerdelikten.

Vermögensdelikte

Vertretung bei Vorwürfen wie Diebstahl, Betrug, Veruntreuung oder Sachbeschädigung.

Gewaltdelikte

Vertretung bei Körperverletzung, Drohung oder Nötigung.

Betäubungsmitteldelikte

Vertretung bei Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Verkehrsstrafrecht

Wir vertreten Klientinnen und Klienten unter anderem bei Fahren in angetrunkenem Zustand, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Führerausweisentzug oder fahrlässiger Körperverletzung im Strassenverkehr.

Jugendstrafrecht

Spezialisierte Vertretung von Jugendlichen im Strafverfahren unter Berücksichtigung der besonderen gesetzlichen Vorgaben.

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