Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht

Sozialversicherungsrecht und Haftpflichtrecht bei IV, BVG, Unfall und Schadenersatz

 

Das Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht betrifft Betroffene oft in belastenden physischen und psychischen Ausnahmesituationen – beispielsweise nach einem Unfall, bei Krankheit oder wenn Leistungen der Invalidenversicherung (IV) oder der Pensionskasse verweigert werden.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Versicherte und Geschädigte in verschiedenen Bereichen des Sozialversicherungs- und Haftpflichtrechts. Unser Anwaltsbüro ist in der Ostschweiz, insbesondere in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen, seit vielen Jahrzehnten etabliert.

Wann lohnt sich ein Anwalt im Sozialversicherungsrecht?

Gerade bei Rentenverfahren, medizinischen Gutachten oder Streitigkeiten mit Versicherungen ist eine frühzeitige rechtliche Unterstützung oft entscheidend.

Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten Versicherte insbesondere bei:

  • Invalidität
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Krankheit
  • beruflichen und nichtberuflichen Unfällen (BU / NBU)
  • abgelehnten oder gekürzten IV-Renten
  • Leistungen der Unfallversicherung (UVG)
  • Renten und Ansprüchen der beruflichen Vorsorge (BVG)

Häufige Streitpunkte betreffen zudem:

  • Gesundheitsverschlechterungen im Verlauf
  • Integritätsentschädigungen
  • Hilfsmittel und Pflegeleistungen
  • Anerkennung des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs

Wir begleiten unsere Klientinnen und Klienten durch medizinische Gutachten, formelle Anforderungen sowie Einsprache- und Beschwerdeverfahren, um Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen gerne. Kontakt

Haftpflichtrecht bei Verkehrsunfall, Behandlungsfehler und Schadenersatz

Im Haftpflichtrecht vertreten wir Geschädigte insbesondere bei:

  • Verkehrsunfällen
  • Behandlungsfehlern
  • Schäden durch Dritte

Versicherungen bestreiten häufig Leistungen oder den Umfang des Schadens. Wir prüfen insbesondere:

  • Erwerbsausfall
  • Haushaltschaden
  • Pflegekosten
  • Schadenersatzansprüche
  • Genugtuungsansprüche

Bei klarer Drittschädigung übernehmen Haftpflichtversicherungen in der Regel auch die notwendigen Anwaltskosten. Ohne anwaltliche Unterstützung ist es für Geschädigte oft schwierig, ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen – insbesondere in Gerichtsverfahren.

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Begleitung im Einsprache-, Beschwerde- und Gerichtsverfahren

Wir begleiten unsere Klientinnen und Klienten von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur Vertretung vor Gericht.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • rechtliche Ersteinschätzungen
  • Korrespondenz mit Versicherungen
  • Einspracheverfahren
  • Beschwerdeverfahren
  • Gerichtsvertretungen

Dabei prüfen wir Akten, medizinische Gutachten und Versicherungsbedingungen sorgfältig, um Ansprüche fundiert und mit Nachdruck durchzusetzen.

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Erfahrung im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht

Gerade im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht sind Fachwissen und Praxiserfahrung entscheidend. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über die nötige spezifische Weiterbildung und Erfahrung, um Ansprüche klar, fundiert und wirkungsvoll zu vertreten.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei Fragen zu:

  • IV-Renten
  • Unfallrenten
  • beruflicher Vorsorge (BVG)
  • Koordination von UVG, IV und BVG
  • Schadenersatz
  • Genugtuung
  • Versicherungsleistungen

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