Immaterialgüterrecht
Immaterialgüterrecht
Ein guter Firmenname, eine starke Marke, ein innovatives Produkt oder eine originelle Gestaltung können für ein Unternehmen von grossem Wert sein. Dasselbe gilt für Erfindungen, Software, Texte, Bilder und internes Know-how. Diese Werte sind zwar nicht körperlich greifbar, tragen aber oft entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Umso wichtiger ist es, sie frühzeitig zu erkennen, gezielt zu schützen und sinnvoll zu nutzen.
Das Immaterialgüterrecht – auch «geistiges Eigentum» oder «Intellectual Property» genannt – schafft dafür die rechtlichen Grundlagen. Es ermöglicht den Berechtigten, gegen unerlaubte Nachahmungen vorzugehen und ihre Rechte durch Lizenzen oder andere Verträge wirtschaftlich zu verwerten.
Je nach Ziel kommen unterschiedliche Schutzrechte infrage: Marken schützen Namen, Logos und andere Kennzeichen. Patente können technische Erfindungen erfassen, während der Designschutz die äussere Gestaltung eines Produkts schützt. Das Urheberrecht betrifft unter anderem Texte, Fotografien, Grafiken, Musik, Filme und Software. Auch Domainnamen, Geschäftsgeheimnisse und betriebliches Know-how benötigen eine sorgfältige Absicherung.
Nicht jedes Recht entsteht auf die gleiche Weise. Urheberrechtlicher Schutz kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bereits mit der Schaffung eines Werks entstehen. Marken, Patente und Designs müssen dagegen in der Regel rechtzeitig angemeldet oder hinterlegt werden. Eine vorgängige Recherche hilft, ältere Rechte Dritter zu erkennen und kostspielige Konflikte zu vermeiden.
Im technischen Bereich, insb. bei Erfindungen, wird auch oft auf die Eintragung von Schutzrechten verzichtet und auf die Geheimhaltung gesetzt, denn mit der Eintragung eines Patentes geht auch die entsprechende Publikation der Erfindung einher und Patentverletzungen müssen abgewehrt werden, was sehr kostspielig ist.
Wir beraten Unternehmen, Start-ups, Kreative und Privatpersonen bei der Wahl der passenden Schutzstrategie.
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Mit Lizenzverträgen können Marken, Designs, Software oder technische Lösungen anderen zur Nutzung überlassen werden. Dabei sollten Nutzungsumfang, Vertragsgebiet, Dauer, Exklusivität, Qualitätsanforderungen und Vergütung klar geregelt sein.
Wir verfassen und prüfen Lizenz-, Know-how-, Franchise-, Sponsoring- und Geheimhaltungsvereinbarungen und unterstützen bei der Festlegung von Lizenzgebühren. Bei Kooperationen, Entwicklungsprojekten und Arbeitsverhältnissen klären wir zudem, wem die Ergebnisse und Schutzrechte gehören und wie vertrauliche Informationen behandelt werden müssen.
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Werden geschützte Inhalte ohne Zustimmung verwendet, ist ein rasches und angemessenes Vorgehen wichtig. Je nach Situation kommen eine Abmahnung, aussergerichtliche Verhandlungen, vorsorgliche Massnahmen oder ein Gerichtsverfahren infrage. Wir prüfen die Rechtslage und wahren Ihre Interessen gegenüber Gegenparteien, Behörden und Gerichten. Ebenso unterstützen wir Sie, wenn Ihnen eine Schutzrechtsverletzung vorgeworfen wird.
Eng damit verbunden sind Persönlichkeits- und Datenschutzfragen – etwa bei der unzulässigen Verwendung von Bildern, Namen oder persönlichen Informationen im Internet und in sozialen Medien.
Sie möchten Ihre Ideen, Produkte oder Kennzeichen schützen oder bestehende Rechte durchsetzen? Gerne entwickeln wir mit Ihnen eine rechtlich und wirtschaftlich passende Lösung. Kontakt