Mietrecht
Mietrecht
Im Schweizer Mietrecht darf eine Kündigung nicht missbräuchlich sein. Der Vermieter muss sich an klare gesetzliche Vorgaben halten. Form, Frist und Begründung spielen eine zentrale Rolle.
Wird eine Kündigung nicht fristgerecht angefochten, kann sie selbst dann wirksam bleiben, wenn sie eigentlich unzulässig gewesen wäre. Die Anfechtungsfrist ist kurz – rasches Handeln ist entscheidend.
Wird rechtzeitig gehandelt, kann das Mietverhältnis unter Umständen viele Monate erstreckt werden.
Eine rechtzeitige Prüfung hilft, die eigenen Möglichkeiten zu wahren.
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Eine Mietzinserhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Typische Gründe können unter anderem sein:
Erfolgt eine Mietzinserhöhung ohne nachvollziehbare Grundlage oder formell fehlerhaft, kann sie angefochten werden. Doch auch hier gilt: Die Fristen sind strikt.
Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit.
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Nebenkosten dürfen nur dann auf Mieter überwälzt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Zudem müssen sie transparent, nachvollziehbar und effektiv angefallen sein.
Plötzlich stark gestiegene Nebenkosten werfen häufig Fragen auf. Nicht jede Position ist automatisch zulässig.
Eine Überprüfung der Abrechnung lohnt sich.
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Nicht jeder Mangel ist rechtlich relevant. Erhebliche Mängel hingegen können:
Entscheidend ist die richtige Vorgehensweise: Mängel müssen korrekt gemeldet und dokumentiert werden, damit Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.
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Das Mietrecht setzt verbindliche Leitplanken für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. In der Theorie sind die gesetzlichen Vorgaben klar. In der Praxis entscheidet jedoch die Umsetzung:
Im Mietrecht gilt: Der richtige Zeitpunkt und das richtige Vorgehen sind entscheidend.
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Unsere Rechtsanwälte sind im Mietrecht umfassend erfahren und werden teilweise auch vom Mieterverband Ostschweiz für die Rechtsberatung seiner Mitglieder eingesetzt.
Wir beraten und vertreten Sie zum Beispiel bei:
Damit Sie nicht nur Recht haben – sondern auch Recht bekommen.
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