Erbrecht

Erbrechtliche Beratung bei Todesfall, Erbteilung und Nachlassplanung

Ein Todesfall bringt neben der persönlichen Belastung zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen mit sich. Unklare Testamente, unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Erbengemeinschaft oder komplexe Vermögensverhältnisse können rasch zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Gerade in dieser Situation ist eine frühzeitige Unterstützung durch eine erfahrene Anwältin oder einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht entscheidend.

Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Erblasserinnen und Erblasser, Erbinnen und Erben, Vermächtnisnehmer sowie Willensvollstrecker in sämtlichen Bereichen des schweizerischen Erbrechts. Unser Ziel ist stets eine rechtlich klare, wirtschaftlich sinnvolle und auf die persönliche Situation abgestimmte Lösung.

Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Mit dem Tod einer Person gehen deren Rechte und Pflichten grundsätzlich auf die Erben über. Gleichzeitig beginnen wichtige Fristen zu laufen. Unüberlegte Handlungen oder versäumte Fristen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Abklärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge
  • Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Sicherung, Erfassung und Bewertung des Nachlasses
  • Beantragung einer Erbbescheinigung
  • Ausschlagung der Erbschaft oder Beantragung eines öffentlichen Inventars
  • Verwaltung des Nachlasses und Umgang mit Nachlassschulden
  • Auseinandersetzung und Teilung des Nachlasses
  • Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche

 

Unser Fokus liegt auf einer effizienten, diskreten und lösungsorientierten Abwicklung des Erbfalls. Wo immer möglich, streben wir eine einvernehmliche Erbteilung an. Ist eine aussergerichtliche Einigung nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Behörden und Gerichten.

Wir helfen Ihnen gerne. Kontakt

 

Warum ist eine frühzeitige Beratung im Erbrecht wichtig?

Im Erbrecht müssen häufig innert kurzer Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft, die Beantragung eines öffentlichen Inventars, die Sicherung von Nachlasswerten oder die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung.

Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung beizieht, kann seine Rechte gezielt wahren und unnötige Konflikte vermeiden. Eine rechtzeitige rechtliche Beurteilung schafft Klarheit über die Zusammensetzung des Nachlasses, die Erbquoten, allfällige Pflichtteilsansprüche sowie Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüche.

Wir begleiten Sie zuverlässig vom ersten Überblick über die erbrechtliche Situation bis zur vollständigen Teilung und Übertragung des Nachlassvermögens.

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Erfahrung in Erbfällen in der Ostschweiz, Zürich und Thurgau

Dank unserer Erfahrung mit erbrechtlichen Verfahren und Nachlassabwicklungen in der Ostschweiz sowie im Raum Zürich sind wir mit den Abläufen vor Gerichten, Erbschaftsbehörden, Grundbuchämtern und weiteren involvierten Stellen vertraut.

Insbesondere bei Nachlässen mit Liegenschaften, Unternehmen, Beteiligungen oder komplexen familiären Verhältnissen ist eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Beurteilung erforderlich. Unterschiedliche Interessen innerhalb einer Erbengemeinschaft müssen frühzeitig erkannt und in eine tragfähige Strategie einbezogen werden.

Unsere Erfahrung ermöglicht eine realistische Einschätzung der Rechtslage, der Prozessrisiken und der Möglichkeiten einer aussergerichtlichen Einigung. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent in einem erbrechtlichen Verfahren durch.

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Was tun bei Streit innerhalb der Erbengemeinschaft?

Erbengemeinschaften müssen über den Nachlass grundsätzlich gemeinsam entscheiden. Unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung, Bewertung oder Verteilung des Nachlasses können deshalb zu Blockaden führen. Besonders häufig entstehen Konflikte bei Liegenschaften, Familienunternehmen, lebzeitigen Zuwendungen oder der Frage, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Klärung der Erbenstellung und der Erbquoten
  • Durchsetzung von Informations- und Auskunftsansprüchen
  • Erstellung und Prüfung von Nachlassinventaren
  • Bewertung von Liegenschaften, Unternehmen und Beteiligungen
  • Beurteilung lebzeitiger Schenkungen und Erbvorbezüge
  • Geltendmachung von Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüchen
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Erbteilungsverträgen
  • Durchführung gerichtlicher Erbteilungs- und Erbschaftsverfahren

Wir analysieren die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie. Dabei behalten wir sowohl Ihre persönlichen Interessen als auch die Kosten und Risiken eines möglichen Gerichtsverfahrens im Blick.

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Unsere Schwerpunkte im Erbrecht

Nachlassplanung

Wir beraten Privatpersonen bei der frühzeitigen und vorausschauenden Regelung ihres Nachlasses. Dabei berücksichtigen wir die familiären Verhältnisse, die vorhandenen Vermögenswerte, Pflichtteilsrechte sowie steuerliche und unternehmerische Gesichtspunkte.

 

Testamente und Erbverträge

Wir verfassen und prüfen Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse und Teilungsvorschriften. Bestehende Nachlassregelungen überprüfen wir auf ihre rechtliche Gültigkeit und darauf, ob sie den tatsächlichen Willen der verfügenden Person zuverlässig umsetzen.

 

Erbteilung und Erbteilungsverträge

Wir begleiten Erbengemeinschaften bei der Bewertung, Zuweisung und Verteilung des Nachlassvermögens. Ein besonderes Augenmerk gilt Nachlässen mit Liegenschaften, Unternehmensbeteiligungen oder schwer teilbaren Vermögenswerten.

 

Pflichtteile, Herabsetzung und Ausgleichung

Wir prüfen, ob Pflichtteilsrechte verletzt wurden und ob lebzeitige Schenkungen oder Erbvorbezüge bei der Erbteilung zu berücksichtigen sind. Wir setzen entsprechende Ansprüche durch oder wehren unbegründete Forderungen ab.

 

Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen

Bestehen Zweifel an der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung, beraten und vertreten wir Sie bei deren Anfechtung. Dies gilt insbesondere bei Formmängeln, fehlender Urteilsfähigkeit, Irrtum, Täuschung oder unzulässiger Einflussnahme.

 

Willensvollstreckung und Nachlassabwicklung

Wir beraten Willensvollstrecker bei der Sicherung, Verwaltung und Teilung des Nachlasses. Auf Wunsch übernehmen unsere Anwältinnen und Anwälte selbst die Funktion als Willensvollstrecker.

 

Unternehmensnachfolge

Bei Familienunternehmen und Beteiligungen entwickeln wir Lösungen, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch die erbrechtlichen Ansprüche der Familienmitglieder berücksichtigen.

 

Internationales Erbrecht

Bei Nachlässen mit Wohnsitz, Erben oder Vermögenswerten im Ausland klären wir die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Verfügungen und Entscheidungen.

 

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