Bäuerliches Land- und Bodenrecht

Chancen und Grenzen ausserhalb der Bauzone

Landwirtschaftliche Grundstücke, Wohnhäuser und Betriebe ausserhalb der Bauzone sind attraktiv – nicht nur für bäuerliche Familien. Auch Privatpersonen, Unternehmer und Investoren interessieren sich für Landsitze, ehemalige Bauernhäuser oder andere Nutzungen im ländlichen Raum. Solche Objekte unterliegen jedoch besonderen boden- und raumplanungsrechtlichen Vorschriften.

Das bäuerliche Bodenrecht soll Landwirtschaftsbetriebe erhalten, die Selbstbewirtschaftung stärken und übersetzte Bodenpreise verhindern. Kauf, Verkauf, Aufteilung und Nutzung können deshalb bewilligungspflichtig sein. Finanzielle Leistungsfähigkeit allein genügt für einen Erwerb nicht.

Erwerb durch Privatpersonen und Investoren

Wer ein landwirtschaftliches Grundstück oder Gewerbe erwerben möchte, benötigt häufig eine Bewilligung. Im Zentrum steht regelmässig die Frage, ob die Käuferin oder der Käufer das Grundstück selbst bewirtschaftet und dafür geeignet ist. Je nach Objekt und Erwerbszweck können gesetzliche Ausnahmen geprüft werden.

Vor einer Reservation oder einem Kaufvertrag sollte daher geklärt werden, ob das Grundstück dem bäuerlichen Bodenrecht untersteht, welche Nutzung zulässig ist und ob einzelne Gebäude oder Flächen abgetrennt werden können. Wir prüfen die Erwerbsvoraussetzungen, entwickeln geeignete Vorgehensweisen und begleiten das Bewilligungsverfahren.

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Abparzellierung und Entlassung aus dem Bodenrecht

Bei gemischt genutzten Grundstücken kann sich die Frage stellen, ob ein Wohnhaus mit Umschwung oder ein nicht mehr landwirtschaftlich benötigter Grundstücksteil abparzelliert und aus dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts entlassen werden kann. Ebenso können die Auflösung eines landwirtschaftlichen Gewerbes, eine Realteilung oder die Zerstückelung einzelner Grundstücke zur Diskussion stehen.

Solche Vorhaben erfordern eine sorgfältige Prüfung der bisherigen und künftigen Nutzung, der Grundstücksgrösse, der Zugehörigkeit zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe sowie möglicher Interessen von Selbstbewirtschaftern, Pächtern oder Familienangehörigen. Wir erstellen und begleiten Feststellungs- und Ausnahmegesuche und koordinieren das Verfahren mit Landwirtschaftsamt, Planungsbehörden, Grundbuchamt, Geometer und weiteren Beteiligten.

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Erweiterungen und Umnutzungen ausserhalb der Bauzone

Besondere Aufmerksamkeit verdienen geplante Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen. Dies betrifft beispielsweise die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude in Wohn-, Gewerbe-, Freizeiträume sowie die Erweiterung bestehender Gebäude. Es müssen die strengen Vorgaben für das Bauen ausserhalb der Bauzone eingehalten werden. Wir prüfen beide Rechtsbereiche gemeinsam und begleiten Bau-, Ausnahme- und Feststellungsverfahren.

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Gebrauchsleihe, Pacht und andere Nutzungsmodelle

Landwirtschaftliche Flächen, Gebäude oder Anlagen können durch Pacht oder – bei unentgeltlicher Überlassung – durch Gebrauchsleihe zur Nutzung überlassen werden. Gerade bei der Gebrauchsleihe sollten Dauer, Nutzungszweck, Unterhalt, Haftung, Investitionen und Rückgabe klar vereinbart werden. Die gewählte Vertragsbezeichnung allein ist nicht entscheidend; massgebend ist die tatsächliche Ausgestaltung.

Wir entwerfen und prüfen Gebrauchsleih-, Pacht- und Nutzungsverträge und klären deren Auswirkungen auf beispielsweise Bewirtschaftung, Direktzahlungen, Haftung, Vorkaufsrechte und spätere Verfügbarkeit des Grundstücks.

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Hofübergabe und Interessenvertretung

Auch klassische Hofübergaben und Nachfolgeregelungen sind Teil unserer Beratung. Wir unterstützen bei Ertragswert, Vorkaufs- und Gewinnansprüchen, Erbteilungen und familieninternen Übertragungen. Bei Uneinigkeit oder abgelehnten Bewilligungen vertreten wir Ihre Interessen in Verhandlungen sowie in Verwaltungs-, Einsprache- und Gerichtsverfahren.

Sie möchten ein Grundstück oder einen Betrieb ausserhalb der Bauzone erwerben, abparzellieren, umnutzen oder vertraglich zur Nutzung überlassen? Gerne prüfen wir die Möglichkeiten und entwickeln eine rechtlich tragfähige Vorgehensweise.

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