Stockwerkeigentumsrecht

Individuelles Eigentum - gemeinsame Verantwortung

Stockwerkeigentum verbindet individuelles Eigentum mit gemeinsamer Verantwortung. Die eigene Wohnung oder ein geschäftlicher Gebäudeteil kann grundsätzlich individuell genutzt und gestaltet werden. Gleichzeitig gehören wichtige Gebäudeteile wie Fassade, Dach, Treppenhaus, Leitungen oder Umgebung allen Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern gemeinsam.

Dieses Zusammenspiel führt in der Praxis häufig zu Fragen: Welche Gebäudeteile dürfen allein genutzt werden? Wer bezahlt eine Sanierung? Welche baulichen Veränderungen sind zulässig? Und wie werden Beschlüsse innerhalb der Gemeinschaft korrekt gefasst? Klare rechtliche Grundlagen helfen, Missverständnisse und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Sie möchten Stockwerkeigentum begründen, ein Reglement prüfen lassen oder einen Konflikt innerhalb der Gemeinschaft lösen? Gerne unterstützen wir Sie in der rechtlich und praktisch umsetzbaren Lösungsfindung.

Begründung und Organisation sorgfältig regeln

Bereits bei der Begründung von Stockwerkeigentum werden wichtige Weichen gestellt. Der Begründungsakt, die Aufteilung des Gebäudes, die Wertquoten und das Reglement bestimmen die Rechte und Pflichten der einzelnen Stockwerkeigentümer und Stockwerkeigentümerinnen. Hinzu kommen häufig Sondernutzungsrechte z.B. an Parkplätzen, Gartenflächen, Terrassen oder Nebenräumen.

Wir unterstützen Eigentümer, Bauherrschaften und Immobilienunternehmen bei der rechtlichen Gestaltung und Prüfung dieser Grundlagen. Dazu gehören insbesondere Stockwerkeigentümerreglemente, Nutzungs- und Verwaltungsordnungen sowie Vereinbarungen über Sondernutzungsrechte. Bei Bedarf koordinieren wir die notwendigen Schritte mit Grundbuchamt, Urkundsperson, Verwaltung und weiteren Fachpersonen.

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Beratung im laufenden Stockwerkeigentum

Auch nach der Begründung stellen sich regelmässig rechtliche Fragen. Typische Themen sind die Verteilung von Betriebs-, Unterhalts- und Erneuerungskosten, die Äufnung und Verwendung des Erneuerungsfonds, bauliche Massnahmen, Umnutzungen sowie die Zuständigkeiten der Verwaltung.

Wir beraten Stockwerkeigentümergemeinschaften, Verwaltungen und einzelne Eigentümer bei der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen, bei der Formulierung und Prüfung von Anträgen sowie bei der Auslegung des Reglements. Ebenso beurteilen wir, welche Mehrheiten für einen Beschluss erforderlich sind und ob ein Versammlungsbeschluss angefochten werden kann.

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Konflikte frühzeitig und sachgerecht lösen

Unterschiedliche Interessen oder gar Konflikte lassen sich im Stockwerkeigentum nicht immer vermeiden. Streit entsteht beispielsweise wegen Lärm, gemeinschaftlicher Flächen, Umbauten, Kostenverteilungen, Baumängeln oder ausstehenden Beiträgen. Oft ist eine rasche Klärung sinnvoll, bevor sich die Fronten verhärten.

Wir prüfen die Rechtslage, unterstützen bei Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber anderen Eigentümern, der Verwaltung, Unternehmern und Behörden. Falls keine einvernehmliche Lösung möglich ist, begleiten und vertreten wir Sie auch in Prozessen.

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